-
abs
-
Abkürzung für absolute Differenz
Absolute Differenz gibt die Veränderung eines Kurses zum
Vortageskurs an. Die absolute Differenz kann ebenfalls zwischen dem
aktuellen Kurs und dem Kaufkurs berechnet werden. Ein positiver
Wert weist einen Gewinn aus, ein negativer einen Verlust.
An der Frankfurter Börse wird die absolute Differenz jeweils in
Euro angegeben.
-
Ad-hoc-Publizität
-
Verpflichtung eines Emittenten von Wertpapieren, Insiderinformationen unverzüglich zu melden und zu publizieren.
Eine Insiderinformation ist eine
nicht öffentlich bekannte Tatsache, deren Veröffentlichung den Kurs
der Wertpapiere erheblich beeinflussen könnte. Als Insider gelten
Personen, die aufgrund ihrer Position oder beruflichen Tätigkeit
Zugang zu nicht öffentlichen Informationen über ein Unternehmen
haben.
Die Veröffentlichungspflicht für Wertpapieremittenten ist in § 15
des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) geregelt. Demnach bezieht sich
die Verpflichtung des Emittenten, Insiderinformationen zu
veröffentlichen, auf die von ihm begebenen Wertpapiere, die an
einer inländischen Börse zum Regulierten Markt zugelassen sind. Die
im Open Market (Freiverkehr) gehandelten Wertpapiere sind hiervon
ausgenommen.
Die Ad-hoc-Publizität soll dem Missbrauch von Insiderinformationen
entgegenwirken und die Markttransparenz erhöhen. Ein Verstoß kann
mit einer Geldbuße geahndet werden.
Während die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
prüft, ob die Emittenten ihrer Publizitätspflicht nachkommen,
entscheidet die Börsengeschäftsführung darüber, ob die
Veröffentlichung der Insiderinformation eine (vorübergehende)
Kursaussetzung oder die Einstellung des Börsenhandels erfordert.
Daher hat der Emittent beide Stellen vor der Veröffentlichung per
Fax über die Insiderinformation zu unterrichten. Der
Börsengeschäftsführung geht die Insiderinformation nach
Marktusancen 30 Minuten vor ihrer Veröffentlichung zu.
Anschließend ist die Insiderinformation nach § 5 WpAIV, Abs. 1
(Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und
Veröffentlichungspflichten sowie der Pflicht zur Führung von
Insiderverzeichnissen nach dem Wertpapierhandelsgesetz) in
deutscher Sprache zu veröffentlichen, und zwar zunächst über ein
elektronisches Informationsverarbeitungssystem. Außerdem muss die
Ad-hoc-Mitteilung für die Dauer von mindestens einem Monat auf der
Website des Emittenten zugänglich sein. Unternehmen, die im Prime
Standard der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) gelistet
sind, sind verpflichtet, Ad-hoc-Mitteilungen zusätzlich in
englischer Sprache zu publizieren.
Ein Beleg für die Veröffentlichung ist nach § 5 WpAIV, Abs. 3
unverzüglich schriftlich oder elektronisch an die Geschäftsführung
der Börse, an der ein Wertpapier oder dessen Derivate zum Handel
zugelassen sind, und an die BaFin zu übersenden.
Aktuelle Ad-hoc-Meldungen finden Sie auf boerse-frankfurt.de im
Bereich Nachrichten.
Verwandte Begriffe
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin)
Insider
Insiderhandel
-
Additional Margin
-
Zusätzliche Sicherheitsleistung, die ein Inhaber von Optionen oder Futures für mögliche Verbindlichkeiten erbringt.
Die Additional Margin dient zur Abdeckung möglicher zusätzlich
anfallender Kosten bei der Auflösung der Termingeschäfte
(Glattstellungskosten). Diese Glattstellungskosten könnten dann
entstehen, wenn – ausgehend vom aktuellen Marktwert eines
Portfolios – innerhalb von 24 Stunden die ungünstigste angenommene
Preisentwicklung (Worst-Case Loss) eintreten würde.
Verwandte Begriffe
Clearing
Future
Option
-
AIBD-Rendite (Rendite nach ISMA)
-
Internationales Renditemaß von Anleihen, das die tägliche Effektivverzinsung berücksichtigt.
Die AIBD-Rendite ermittelt die Effektivverzinsung von Anleihen
unter Berücksichtigung der täglichen Stückzinsen. Unabhängig von
dem Zeitpunkt der Zinsverrechnung werden die für einen Tag
angefallenen (Stück-) Zinsen dem Kapital zugeschlagen und am
nächsten Tag wieder verzinst.
Bestimmungen zur Effektivzinsberechnung sind in Deutschland in der
Preisangabeverordnung (PAngV) geregelt.
AIBD steht für "Association of International Bond Dealers", den
früheren Namen der ISMA (= International Securities Market
Association).
-
Akquisitionswährung
-
Zahlungsmittel für eine Unternehmensübernahme
Der Begriff wird vor allem im Zusammenhang mit der Verschmelzung
zweier börsennotierter Unternehmen durch den Tausch ihrer
Namensaktien verwendet.
-
Aktie
-
Wertpapier, mit dem ein Aktionär einen An teil an einem Unternehmen erwirbt.
Aktien werden von Aktiengesellschaften (AGs) oder
Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) begeben. Der äußeren
Form nach besteht eine Aktie aus einem Mantel und einem
Dividendenscheinbogen mit Erneuerungsschein.
Der Inhaber bzw. Eigentümer einer Aktie, der so genannte
Aktionär, ist am Grundkapital des Unternehmens beteiligt -
prozentual oder in Höhe des auf der Aktie ausgewiesenen Nennwertes.
Die mit einer Aktie verbrieften Rechte sind im Aktiengesetz und in
der Satzung der Gesellschaft geregelt. Zu den Grundrechten gehören
das
-
Aktienanalyse
-
Systematische Untersuchung und Bewertung von Aktien, Aktiengesellschaften und Aktienmärkten sowie deren wirtschaftlichem Umfeld.
Man unterscheidet zwischen der
fundamentalen und der technischen Aktienanalyse.
Die Fundamentalanalyse untersucht die Ertragskraft eines
Unternehmens anhand wirtschaftlicher Bilanzkennzahlen und des
Marktumfelds. Sie versucht, auf dieser Basis die interessantesten
Einzelwerte herauszufiltern bzw. die künftige Kursentwicklung der
Aktie zu prognostizieren.
Die technische Aktienanalyse nimmt historische Kursdaten als
Grundlage für die Prognose der künftigen Entwicklung einer Aktie
bzw. für die Bestimmung des geeigneten Kauf- oder
Verkaufszeitpunkts und bedient sich dazu verschiedener
mathematischer Verfahren.
Analysten veröffentlichen die Ergebnisse ihrer Einschätzung in Form
von Empfehlungen wie „Kaufen“, „Halten“, „Verkaufen“.
Aktuelle Analysen werden im Internet auf http://boerse-frankfurt.de/nachrichten
im Bereich „Nachrichten“
gebündelt
Verwandte Begriffe
Chart-Analyse
Fundamentalanalyse
Technische Analyse
-
Aktienanleihen
-
Anlageprodukt mit jährlicher Verzinsung und Aktienmarktkomponente.
Aktienanleihen gehören zu den verbrieften Derivaten. Sie sind an
die Kursentwicklung einer Aktie gekoppelt und besitzen zudem einen
Kupon, der Zinszahlungen garantiert und meist deutlich über dem
Niveau der Kapitalmarktzinsen liegt. Bei Fälligkeit am Ende der
Laufzeit hat der Emittent ein Wahlrecht, ob er den Nennbetrag
zurückzahlt oder eine genau festgelegte Anzahl von Aktien des
Basiswertes liefert. Liegt der Aktienkurs am Bewertungstag unter
dem Basispreis, werden in der Regel Aktien geliefert. Stärkere
Kursrückgänge der Aktie können die Zinszahlungen überkompensieren,
sodass auch Verluste anfallen können.
Aktienanleihen werden an der Börse Frankfurt über die
Zertifikatebörse Scoach gehandelt.
-
Aktienbuch
-
Aktiengesellschaft (AG)
-
Unternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit, dessen Kapitalgesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist.
Aktiengesellschaften (AGs) sind Kapitalgesellschaften, ihre
Rechtsgrundlage ist das Aktiengesetz (AktG). Die Teilhaber einer AG
heißen Aktionäre.
Eine Aktiengesellschaft (AG) ist von ihrer Rechtsform eine
Kapitalgesellschaft. Durch die Rechtsform hat die AG eine eigene
Rechtspersönlichkeit, d.h. sie kann als juristische Person
auftreten und im eigenen Namen handeln. Die AG hat gegenüber ihren
Aktionären (auch Eigentümer oder Teilhaber oder Gesellschafter
genannt) Rechte und Pflichten. Diese sind im Aktiengesetzt (AktG)
und im Gesellschaftsvertrag (Satzung) der AG geregelt.
Eine AG hat drei
gesetzlich vorgeschriebene Leitungsorgane, deren Tätigkeit die
Satzung des Unternehmens regelt:
- den Vorstand (Unternehmensleitung)
- den Aufsichtsrat (Kontrollgremium der Unternehmensleitung
- die Hauptversammlung (Versammlung der Aktionäre)
Eine Aktiengesellschaft, auch Emittent genannt, gibt Aktien aus, um
Eigenkapital auszunehmen und damit Investitionen zu finanzieren.
Zur Gründung einer Aktiengesellschaft ist laut Aktiengesetzt ein
Grundkapital von 50.000 Euro erforderlich – meist ist es jedoch
wesentlich höher. Dieses Grundkapital wird in Aktien aufgeteilt,
die jeweils einen gleich großen Anteil am Grundkapital verbriefen,
d.h. urkundlich zusichern. Die Satzung der AG regelt die Zahl und
die Art der emittierten Aktien, also ob Nennwert oder Stückaktien
ausgegeben werden.
Die Aktionäre sind am Grundkapital des Unternehmens mit ihrer
Einlage beteiligt und haften nur in Höhe dieser Einlage. Eine
persönliche Haftung von Aktionären, also eine Haftung mit dem
Privatvermögen, gibt es nicht.
Aktionäre haben
durch ihre Beteiligung am Grundkapital der AG Anspruch auf einen
Anteil am Unternehmensgewinn, der ihnen jährlich in Form einer
Dividende ausgeschüttet wird.
Die Rechtsform der AG bietet
Unternehmen eine günstige Ausgangsposition für die Beschaffung von
Eigenkapital. Der häufig gewählte Weg dafür ist ein Börsengang mit
verschiedenen Formen der Kapitalerhöhung. Aktionäre können ihre
Beteiligung an Unternehmen über die Börse kaufen und
verkaufen.
Verwandte Begriffe
Aktie
Aktiengesetz
-
Aktiengesetz
-
Gesetz, das alle Vorschriften enthält, die für Aktiengesellschaften (AGs) und Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaAs) gelten.
Das Aktiengesetz (AktG) vom 6.
September 1965 regelt vor allem Gründung und Auflösung der AG sowie
die wesentlichen Ansprüche der Aktionäre wie auf Gewinnbeteiligung
durch Dividenden, Auskunftsrechte bei den Hauptversammlungen oder
Bezugsrechte bei Ausgabe neuer Aktien.
-
Aktienindex
-
Abbildung der Bewertung eines definierten Aktienportfolios zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Aktienindizes
werden börsentäglich von Börsen, Banken, Beratungsfirmen, der
Wirtschaftspresse oder anderen Finanzexperten berechnet,
aktualisiert und publiziert. Sie bilden einzelne Marktsegmente,
Branchen, Aktiengruppen oder bestimmte Themen und Trends ab.
Aktienindizes werden sowohl als Kursindizes als auch als
Performance-Indizes nach den Formeln von Laspeyres oder Paasche
berechnet. Die Indizes der Deutschen Börse sind kapitalgewichtet,
d. h., das Gewicht einer Aktie bemisst sich nach dem Anteil an der
gesamten Kapitalisierung der im Index enthaltenen Werte. Im Juni
2002 hat die Deutsche Börse die Indexberechnung auf Gewichtung nach
Streubesitz umgestellt: Zur Gewichtung der Einzelwerte in den
Indizes wird seitdem ausschließlich der frei handelbare Teil des
Grundkapitals jedes Unternehmens herangezogen. Hat ein Unternehmen
mehrere Aktientypen (z. B. Stamm- und Vorzugsaktien) begeben, dann
wird jeweils nur die größere und liquidere Gattung im Auswahlindex
berücksichtigt.
Auswahlkriterien für die Aufnahme in einen Aktienindex der
Deutschen Börse sind der Börsenumsatz und die Marktkapitalisierung
auf Basis des Streubesitzes.
Verfolgt man den Stand eines Aktienindex im Zeitverlauf, erhält man
Auskunft über die Wertentwicklung des ihm zugrunde liegenden
Aktienportfolios. Somit eignet sich ein Aktienindex als Indikator
für das Börsenklima, die Konjunktur oder die Entwicklung einzelner
Branchen. Für bestimmte Finanzinstrumente wie Indexfonds,
Zertifikate oder Optionen dienen Indizes als Basiswert (Underlying)
und Bezugsgröße.
Beispiele für bedeutende Aktienindizes sind DAX®, der Leitindex für
Deutschland, EURO STOXX 50® für Europa sowie Dow Jones Industrial
Average oder Nasdaq, der Index für US-amerikanische Aktien.
Eine Liste aller Indizes der Deutschen Börse sowie wichtiger
internationaler Indizes finden Sie auf boerse-frankfurt.de/indizes.
Verwandte Begriffe
Basiswert
DAX
ETF (Exchange Traded Fund)
Indexfonds
-
Aktienkapital
-
In Aktien aufgeteiltes Grundkapital einer Aktiengesellschaft.
Das Grundkapital einer deutschen
Aktiengesellschaft beträgt mindestens 50.000 Euro und ist in
Nennwert- oder Stückaktien aufgeteilt. Die Bestimmungen zum
Mindestbetrag des Grundkapitals sind in § 7 und § 228 des
Aktiengesetzes geregelt.
Durch eine Kapitalherabsetzung kann das Grundkapital kurzfristig
unter den Mindestbetrag sinken. Eine solche Kapitalherabsetzung ist
allerdings nur dann zulässig, wenn der Mindestnennbetrag durch eine
spätere Kapitalerhöhung wieder erreicht wird.
Verwandte Begriffe
Aktiengesellschaft (AG)
Aktiengesetz
Grundkapital
Stückaktien
-
Aktienkurs
-
Preis, zu dem Aktien an einer Börse ge- und verkauft werden.
Ein Aktienkurs wird anhand der vorliegenden Kauf- und
Verkaufsorders vom Skontroführer im Parketthandel oder im
elektronischen Handelsystem automatisch ermittelt.
-
Aktienoption
-
Aktienregister
-
Register einer Aktiengesellschaft, in dem jeder Aktionär, der Namensaktien hält, mit Namen, Geburtsdatum und Adresse verzeichnet ist.
Emittenten von Namensaktien sind
zur Führung eines Aktienregisters verpflichtet. Das Aktienregister
gibt die aktuelle Aktionärsstruktur und deren Veränderungen wieder.
Aktionäre haben das Recht, das Aktienregister einzusehen. Bis 2001
wurde das Aktienregister als Aktienbuch bezeichnet.
-
Aktienregisterführer
-
Führer des AktienbuchsAktienregisters, in dem jeder Aktionär mit Namen und Adresse verzeichnet ist.
Das
Aktienregister kann von einer Aktiengesellschaft selbst oder von
einer externen Registrargesellschaft geführt werden.
-
Aktienrückkauf
-
Kauf eigener Unternehmensanteile durch eine Aktiengesellschaft über die Börse.
Seit 1998 können Unternehmen bis zu 10 Prozent ihrer eigenen
Aktien über die Börse zurückkaufen, wobei die Aktionäre der
Aktiengesellschaft dem Rückkauf auf einer Hauptversammlung
zustimmen müssen. Dies ist im Gesetz zur Kontrolle und Transparenz
im Unternehmensbereich (KonTraG) geregelt.
Unternehmen kaufen eigene Aktien zurück, wenn sie Kapital anlegen,
eine feindliche Übernahme erschweren oder die Aktien als
Tauschwährung bei einer Unternehmensübernahme einsetzen wollen.
Durch den Rückkauf steigt meist der Aktienkurs, da sich der Gewinn
pro Aktie aufgrund der geringeren Zahl der am Markt verbleibenden
Aktien erhöht.
Verwandte Begriffe
Aktie
Aktiengesellschaft (AG)
Hauptversammlung
Kontraktgegenstand
-
Aktiensplit
-
Teilung einer Aktie.
Bei einem Aktiensplit wird der
Anteil einer einzelnen Aktie am Grundkapital entsprechend dem
Split-Verhältnis verkleinert. Dadurch erhöht sich die Anzahl der
Aktien bei gleichbleibendem Grundkapital bzw. verringert sich der
Wert einer einzelnen Aktie. Bei einem Split von beispielsweise 1:10
erhält ein Aktionär für eine Aktie zehn neue Aktien, ohne dafür
eine Gegenleistung erbringen zu müssen. Bei Nennwertaktien wird der
Nennwert je Aktie entsprechend vermindert.
Ein Aktiensplit wird oft durchgeführt, um eine Aktie „billiger“
erscheinen zu lassen und damit Investoren zum Kauf anzuregen.
Bei einem reversen Aktiensplit werden Aktien zusammengelegt, sodass
sich die Anzahl der Aktien verringert bzw. deren Anteil am
Grundkapital steigt.
Aktiensplits werden online in den Börsenmeldungen auf http://www.boerse-frankfurt.de/xetranewsboard im Xetra
Newsboard veröffentlicht.
-
Aktiv verwalteter Fonds
-
Investmentfonds, dessen Zusammensetzung von einem Fondsmanager beobachtet, überprüft und je nach Marktsituation angepasst wird.
Bei einem aktiv verwalteten Fonds
trifft das Fondsmanagement die Anlageentscheidungen, d. h., es
bestimmt, welche Wertpapiere in das Portfolio aufgenommen und
welche abgegeben werden. Durch die Anpassung des Fondsportfolios an
sich verändernde Marktbedingungen versucht das Management eines
aktiv verwalteten Fonds in der Regel, die Performance eines
Referenzindex, die Benchmark, zu übertreffen. Aktiv verwaltete
Fonds werden von Fondsgesellschaften aufgelegt. Inzwischen können
Anleger Fondsanteile über die Börse wie einzelne Aktien fortlaufend
kaufen oder verkaufen. Als passiv verwaltete Fonds werden dagegen
Indexfonds bezeichnet, die in ihrer Zusammensetzung einen Index
abbilden, z. B. ETFs.
Einen Überblick über alle Fonds im Börsenhandel finden
Interessierte auf boerse-frankfurt.de/fonds
.
Verwandte Begriffe
Alpha
Benchmark
ETF (Exchange Traded Fund)
Indexfonds
Investmentfonds
-
Alpha
-
Maß für die abweichende Wertentwicklung einer Geldanlage.
Alpha beziffert die
Wertentwicklung einer Geldanlage gegenüber einem Vergleichswert
(Benchmark). Ein positives Alpha steht für eine höhere
Wertentwicklung (Mehrrendite) und ein negatives Alpha für eine
schlechtere Wertentwicklung. Bei Fonds wird die Wertentwicklung in
der Regel mit einem Index verglichen, der den Gesamtmarkt abbildet.
Ein positives Alpha zeigt hier an, dass das Fondsmanagement mit
seiner Auswahl einzelner Wertpapiere erfolgreicher war als der
Anleger mit einer Geldanlage in den Vergleichsmarkt gewesen
wäre.
Verwandte Begriffe
Aktiv verwalteter Fonds
Benchmark
Index
-
Altaktionär
-
Aktionär aus Zeiten vor einer Kapitalmaßnahme.
Altaktionäre sind Anteilseigner
eines Unternehmens, die bereits vor einer Veränderung der
Aktionärsstruktur durch eine Kapitalmaßnahme Aktien des
Unternehmens gehalten haben. Kapitalmaßnahmen sind z. B.
Kapitalerhöhungen durch die Ausgabe neuer Aktien oder ein
Börsengang.
Verwandte Begriffe
Börsengang
Grundkapital
Kapitalerhöhung
-
Alternativ-Order
-
Wertpapierkauf- oder -verkaufsauftrag zu zwei verschiedenen Kursen.
Eine Alternativ-Order, auch
OCO-Order („one cancels other“-Order) genannt, besteht aus zwei
separaten Teilaufträgen, die zusammen auf einem Orderticket
vermerkt werden. Sobald einer der beiden Teilaufträge ausgeführt
ist, wird der andere storniert. Steht z. B. eine Aktie bei 10 €,
könnte über eine Alternativ-Order der Verkauf zu 8 oder 12 € in
Auftrag gegeben werden, um bei entsprechenden Kursbewegungen
Verluste einzudämmen oder Gewinne mitzunehmen. Sobald der Verkauf
zu 12 € gelungen ist, wird der Verkauf zu 8 € storniert und vice
versa.
-
Am Geld
-
Charakterisierung eines Optionsscheins, dessen Ausübungspreis dem aktuellen Kurs des Basiswerts entspricht. In diesem Fall hat der Optionsschein einen inneren Wert von Null.
Eine Option ist am Geld, wenn der Basispreis zum
Betrachtungszeitpunkt identisch mit dem Kurs des Basiswertes ist.
Die Option hat damit keinen inneren Wert. In der Praxis spricht man
auch dann von „am Geld“, wenn sich der aktuelle Kurs des
Basiswertes in der Nähe des Basispreises befindet. Inzwischen wird
diese Bezeichnung auch bei strukturierten Anlageprodukten wie
Discount-Zertifikaten verwendet und bezieht sich in diesem
Zusammenhang auf den Stand des Basiswertes im Verhältnis zum
Cap.
Verwandte Begriffe
Aus dem Geld (Optionsscheine)
Cap (Anlage- und Hebelprodukte)
Im Geld (Optionsscheine)
-
American Depositary Share (ADS)
-
Hinterlegungsscheine, über die Stammaktien ausländischer Unternehmen an den US-amerikanischen Börsen NYSE Euronext und Nasdaq gehandelt werden können.
Ein American Depository Share
(ADS) ist ein auf US-Dollar ausgestellter Eigenkapitalanteil an
einem Nicht-US-Unternehmen. Ein ADS repräsentiert eine Aktie des
jeweiligen Unternehmens und trägt die Rechte an ihr. ADS
erleichtern den Handel von ausländischen Unternehmen an den
US-amerikanischen Börsen NYSE Euronext und Nasdaq, da dort keine
direkten Zweitlistings zugelassen sind. ADRs sind mit den Rechten
der Originalaktie, wie Dividendenanspruch und Stimmrecht,
ausgestattet. Die
Originalaktien werden bei einem Verwahrer im Heimatland
hinterlegt.
Verwandte Begriffe
American Depositary Share (ADS)
American Depository Receipt (ADR)
-
American Depository Receipt (ADR)
-
Von einer amerikanischen Bank ausgegebener Hinterlegungsschein für ausländische Aktien.
American Depository Receipts (ADRs) sind von amerikanischen
Banken begebene Hinterlegungsscheine, die das Eigentum an Aktien
verbriefen. Ein ADR kann sich auf eine, mehrere oder auch nur auf
den Bruchteil einer Aktie beziehen. ADRs werden in den USA begeben
und an Börsenweltweit stellvertretend für die Originalaktie
gehandelt. Ihr europäisches Pendant sind GDRs (Global Depository
Receipts).
-
Amerikanische Option
-
Option, die zu jedem beliebigen Zeitpunkt innerhalb der Laufzeit ausgeübt werden kann.
Amerikanische Optionen können von ihren Inhabern innerhalb der
Ausübungsfrist jederzeit ausgeübt werden, Europäische Optionen
dagegen nur zu einem bestimmten Zeitpunkt, nämlich am
Laufzeitende.
Verwandte Begriffe
Europäische Option
-
Amtlicher Markt
-
Charakterisierung einer Option oder eines Optionsscheins, dessen Ausübungspreis dem aktuellen Kurs des Basiswertes entspricht.
Der Amtliche Markt ist am 1.
November 2007 in den Regulierten Markt überführt worden. Damit
wurde die bisher bestehende Unterteilung der organisierten
Zulassungssegmente in Amtlichen und Geregelten Markt aufgehoben. Im
Regulierten Markt gelten die Zulassungsvoraussetzungen und die
Folgepflichten der Teilnehmer des Amtlichen Marktes. Wertpapiere,
die vor dem 1. November 2007 zum Amtlichen Markt zugelassen waren,
gelten seit 1. November
2007 als zum Regulierten Markt zugelassen.
-
Änderung der Indexzusammensetzung
-
Austausch der in einem Index enthaltenen Werte.
Indizes spiegeln die Entwicklung einer Branche oder eines
Marktes wider. Ihre Zusammensetzung wird daher regelmäßig an die
aktuellen Entwicklungen innerhalb des Referenzraumes angepasst. So
werden z. B. Aktien, deren Marktkapitalisierung und Börsenumsatz
auf Basis des Freefloat zugenommen haben, in einen Index
aufgenommen; andere Unternehmen scheiden aus dem Index aus.
Außerordentliche Ereignisse wie Notierungseinstellung, Vergleich,
Konkurs, Notierungsaufnahmen führen ebenfalls zu einem Austausch
der Werte in einem Index.
Änderungen in der Zusammensetzung des DAX®-Index werden planmäßig
nur im September, bei MDAX® und TecDAX® zusätzlich auch im März
vorgenommen. Bei SDAX® kann sich die Zusammensetzung an jedem
Verkettungstermin, d. h. im März, Juni, September und Dezember,
ändern.
Darüber hinaus kann ein Unternehmen außerhalb der ordentlichen
Überprüfungstermine aus dem Index genommen werden, wenn es beim
Kriterium Marktkapitalisierung und Börsenumsatz nicht mehr zu den
45 größten Unternehmen zählt, bzw. aufgenommen werden, wenn es beim
Kriterium Marktkapitalisierung oder Börsenumsatz eines der 25
größten Unternehmen ist. Ein Austausch erfolgt dann zum nächsten
Verkettungstermin.
Alle aktuellen
Indextermine sind auf der Website boerse-frankfurt.de/termine
zu finden.
Verwandte Begriffe
Aktienindex
Verkettung
-
Angebotskurs
-
Bezeichnung für den Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer ein Wertpapier zum Verkauf anbietet
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht den Briefkurs entweder per
Ausruf auf dem Parkett oder durch Einstellung in das offene
Orderbuch eines elektronischen Handelssystems.
Synonyme: Briefkurs
-
Angebotskurs Anleihe
-
Schuldverschreibung, die das Recht auf Rückzahlung des Nennwertes zuzüglich einer Verzinsung verbrieft.
Anleihen werden vor allem von
Ländern, Banken oder Unternehmen ausgegeben. Sie dienen dem
Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch Fremdkapital. Die
wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe sind: Laufzeit,
Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine Anleihe
verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden jedoch
in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
- Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit
(Straight Bond)
- Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit
(Floater)
- Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt und fundiertes
Know-how zu dieser Anlageklasse finden Sie auf boerse-frankfurt.de/anleihen.
Synonyme
Bond
festverzinstliches Wertpapier
Obligation
Rentenpapier
Schuldverschreibung
Verwandte Begriffe
Briefkurs
Rendite
-
Anleihe
-
Schuldverschreibung, die das Recht auf Rückzahlung des Nennwertes zuzüglich einer Verzinsung verbrieft.
Anleihen werden von der „öffentlichen Hand“, von
Kreditinstituten oder Unternehmen begeben und über Banken verkauft.
Sie dienen dem Emittenten zur langfristigen Finanzierung durch
Fremdkapital. Die wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Anleihe
sind: Laufzeit, Zinszahlung und Art der Verzinsung. Die durch eine
Anleihe verbrieften Rechte sind gesetzlich festgeschrieben, werden
jedoch in der Regel durch zusätzliche Anleihekonditionen
ergänzt.
Nach der Art ihrer Verzinsung unterscheidet man:
Anleihen mit konstanter Verzinsung über die gesamte Laufzeit
(Straight Bond)
Anleihen mit variabler Verzinsung während der Laufzeit
(Floater)
Anleihen ohne Nominalverzinsung (Nullkupon-Anleihe)
Alle Anleihen im Handel an der Börse Frankfurt finden Sie auf
boerse-frankfurt.com im Bereich Anleihen.
Synonyme
Bond
festverzinsliches Wertpapier
Obligation
Rente(npapier)
Schuldverschreibung.
-
Arbeitskreis Aktienindizes
-
Gremium, das Empfehlungen zu der Zusammensetzung sowie den Regelwerken der Auswahlindizes der Deutschen Börse ausspricht.
Der Arbeitskreis Aktienindizes berät den Vorstand der Deutschen
Börse auf Basis fester Indexregeln bei der Zusammensetzung der
Auswahlindizes der Deutschen Börse wie DAX®, MDAX®, TecDAX® oder
SDAX® sowie bei der Gestaltung der entsprechenden Indexregeln. Das
Gremium besteht aus Mitarbeitern der Deutschen Börse sowie
Vertretern von führenden nationalen und internationalen
Finanzinstituten und tritt jeweils am dritten Arbeitstag im März,
Juni, September und Dezember zusammen.
Synoym
Indexzusammensetzung
Änderung der Aktienindizes
-
Arbitrage
-
Nutzung der Preis- oder Zinsdifferenz eines Handelsobjekts an verschiedenen Börsenplätzen.
Es werden zwei Arten von Arbitrage
unterschieden: Differenz- und Kapitalmarktarbitrage. Bei einer
Differenzarbitrage kaufen Marktteilnehmer Wertpapiere an einer
Börse zu einem günstigen Preis und verkaufen sie zeitgleich an
einer anderen Börse zu einem höheren Preis. Dadurch steigt die
Nachfrage und somit der Preis des Wertpapiers am Ort mit dem
niedrigeren Preis. An der Börse mit dem höheren Preis sinkt der
Kurs des Wertpapiers aufgrund des höheren Angebots. Dadurch
gleichen sich die Preise an den unterschiedlichen Börsenplätzen
an.
Die Kapitalmarktarbitrage (auch: Kassa-Futures-Arbitrage)
bezeichnet die Ausnutzung des Preisunterschieds, der bei einem
Wertpapier zur selben Zeit am Kassa- und am Terminmarkt besteht.
Arbitrageure kaufen z. B. eine am selben Tag auslaufende Option auf
eine Aktie mit der Erwartung, diese direkt wieder über den
Kassamarkt zu einem über dem Basispreis liegenden Preis zu
verkaufen.
-
Art
-
Art beschreibt die Marktmeinung hinter einem Anlage- oder
Hebelprodukt. Long, Call bzw. Bull setzt auf steigende Kurse,
Short, Put bzw. Bär setzt auf fallende Kurse.
-
AS-Fonds
-
Fondstyp für den langfristigen Vermögensaufbau einer Altersvorsorge.
„AS“ steht für „Altersvorsorge-Sondervermögen“. Da das Ziel von
AS-Fonds der Vermögensaufbau für die Altersvorsorge ist, gibt der
Gesetzgeber Grundstrukturen für die Zusammensetzung der AS-Fonds
aus Aktien, Anleihen, Immobilien und liquiden Mitteln vor. Der
Fonds ist somit nicht auf bestimmte Anlageformen ausgerichtet;
Schwerpunkt der Anlagen sollten jedoch Substanzwerte sein. Erträge
werden grundsätzlich thesauriert.
Beim Kauf eines Fondsanteils ist die Kapitalanlagegesellschaft
verpflichtet, dem Anleger einen Sparplan mit einer Laufzeit von
mindestens 18 Jahren anzubieten. Dieser sieht regelmäßige
Einzahlungen bis zur Vollendung des 60. Lebensjahres vor. Am Ende
der Laufzeit wählt der Anleger zwischen einer einmaligen Auszahlung
oder einem Auszahlungsplan mit monatlich festgelegten Beträgen.
Verwandte Begriffe
Investmentfonds
-
Ask
-
Bezeichnung für den Kurs, zu dem ein Marktteilnehmer Wertpapiere, Devisen oder Rohstoffe verkaufen möchte.
Ein Marktteilnehmer veröffentlicht das Ask durch Einstellung in
das Orderbuch eines elektronischen Handelssystems oder durch Ausruf
auf dem Parkett. Bei Anlage- und Hebelprodukten wird der
Verkaufskurs von den Emittenten gestellt. Synonym: Verkaufskurs,
Briefkurs Gegensatz: Bid
-
Asset-Backed-Security
-
In einem Wertpapier verbriefte und handelbare Forderungen meist mehrerer Gläubiger zur Refinanzierung.
Bei Asset-backed Securities (ABS)
verkauft ein Unternehmen, meist eine Bank, einen Teil seiner
Forderungen an eine eigens für dieses Finanzierungsmodell
gegründete Tochtergesellschaft. Diese refinanziert sich durch die
Ausgabe von ABS. Die Zahlungsansprüche der Käufer an die ABS werden
durch den Bestand an Forderungen (assets) gedeckt (backed), die auf
die Tochtergesellschaft übertragen worden sind. Die Emission von
ABS ist auch auf Forderungen möglich, die in Raten bezahlt werden,
z. B. Forderungen aus Leasing-Finanzierungen, Autokrediten mit
längerer Laufzeit, gesicherten Konsumentenkrediten und ähnlichen
Forderungen. ABS werden getilgt, sobald die Forderungen durch die
Schuldner beglichen wurden. Durch die Finanzierung über ABS
beschaffen sich Unternehmen Liquidität und senken ihre
Finanzierungskosten.
-
Aufgeld (Optionsscheine)
-
Prozentsatz, um den der Kauf bzw. Verkauf des Basiswertes durch Kauf des Optionsscheins und sofortige Ausübung des Optionsrechts teurer ist als der direkte Kauf oder Verkauf des Basiswertes an der Börse.
Das Aufgeld wird ermittelt, um
einen Optionsschein zu einem bestimmten Zeitpunkt zu bewerten. In
der Regel wird zur besseren Einschätzung des Optionsscheins das
Aufgeld bezogen auf ein Laufzeitjahr (jährliches Aufgeld)
ausgewiesen.
Beispiel: Ausstattung eines Call-Optionsscheins auf eine
Aktie
Aktueller Kurs des Optionsscheins: 40 €
Aktueller Kurs der Aktie (Basiswert): 150 €
Basispreis: 100 €
Das Optionsverhältnis ergibt sich aus dem Verhältnis Aktien zu
Optionsscheinen. In diesem Fall nehmen wir eine Aktie pro zwei
Optionsscheine an:
Optionsverhältnis = 1 Aktie : 2 Optionsscheine = 0,5
Die Restlaufzeit beträgt zwei Jahre.
So wird das Aufgeld berechnet:
Kurs des Optionsscheins : Optionsverhältnis = 40 € : 0,5 = 80
€
Basispreis + 80 € – Aktienkurs = 100 € + 80 € – 150 € = 30 €
(30 € : Aktienkurs) * 100 = (30 € : 150 €) * 100 = 20%
Jährliches Aufgeld = 20 % : Restlaufzeit in Jahren = 20 % : 2 = 10
%
Für den Optionsschein zahlen Investoren also ein Aufgeld von
jährlich 10 Prozent.
-
Aufzinsungspapier
-
Festverzinstes Wertpapier, das zum Nennwert ausgegeben und nach der Laufzeit mit Zins und Zinseszins zurückgezahlt wird.
Ein Aufzinsungspapier ist ein
festverzinsliches Wertpapier, dessen Zinsen nicht während der
Laufzeit, sondern erst zum Laufzeitende an die Inhaber ausgezahlt
werden. Dieses Verfahren kann aus steuerlichen Gründen interessant
sein. Ein Beispiel für Aufzinsungspapiere sind Bundesschatzbriefe
vom Typ B.
-
Auktion
-
Bezeichnung für den Handelsmechanismus an einer Börse, bei dem durch Sammlung und Berücksichtigung aller vorliegenden Orders Liquidität konzentriert wird. Orders zum Kauf und zum Verkauf werden in einem Orderbuch einander gegenübergestellt, der Auktionspreis wird nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite
die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der
Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten
Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die
Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann
folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse
in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die
Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra ermittelt Kurse nach dem
Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell sieht
mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion, die
Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige Auktionen.
Jede Auktion besteht aus drei Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes
eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im
Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im
Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der
Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip
ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer
Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder
unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis
angeboten.
Gegensatz: "Market Maker"-Prinzip
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Auktionsprinzip
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Bezeichnung für den Handelsmechanismus an einer Börse, bei dem durch Sammlung und Berücksichtigung aller vorliegenden Orders Liquidität konzentriert wird. Orders zum Kauf und zum Verkauf werden in einem Orderbuch einander gegenübergestellt, der Auktionspreis wird nach dem Meistausführungsprinzip ermittelt.
Das Auktionsprinzip ermöglicht, dass sich auf der Nachfrageseite
die Investoren mit den höchsten Kaufgeboten und auf der
Anbieterseite die Marktteilnehmer mit den niedrigsten
Verkaufsgeboten durchsetzen. Ein Handelsintermediär ist für die
Preisfindung nicht zwingend notwendig; die Kursfeststellung kann
folglich auch elektronisch durchgeführt werden. An der Präsenzbörse
in Frankfurt werden mit Hilfe von Xontro und Skontroführer die
Kurse nach dem Auktionsprinzip festgestellt.
Auch das elektronische Handelssystem Xetra® ermittelt Kurse nach
dem Auktionsprinzip. Das dem System zugrunde liegende Marktmodell
sieht mehrere feststehende Auktionen vor: die Eröffnungsauktion,
die Schlussauktion und, je nach Aktie, mehrere untertägige
Auktionen. Jede Auktion besteht aus drei Phasen:
Aufrufphase: In dieser Phase können Teilnehmer Orders und Quotes
eingeben sowie frühere Eingaben ändern oder löschen. Im
Aktienhandel ist das Orderbuch teilweise geschlossen, während es im
Rentenhandel offen (d. h. einsehbar) ist.
Preisermittlungsphase: Auf Basis der Orderbuchlage zum Ende der
Aufrufphase wird der Auktionspreis nach dem Meistausführungsprinzip
ermittelt.
Marktausgleichsphase: Verbleibt nach der Preisermittlung in einer
Auktion ein Überhang von zum Auktionspreis limitierten oder
unlimitierten Orders, werden diese dem Markt zum Auktionspreis
angeboten.
Gegensatz: "market maker"-Prinzip
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Aus dem Geld (Optionsscheine)
-
Charakterisierung einer Option, deren Ausübungspreis (bei einem Call) über oder (bei einem Put) unter dem aktuellen Kurs des Basiswertes liegt.
Eine Option ist aus dem Geld, wenn bei einem Call der Basispreis
zum Betrachtungszeitpunkt über dem Kurs des Basiswertes liegt bzw.
bei einem Put darunter. Die Option hat in diesen Fällen keinen
inneren Wert.
Verwandte Begriffe
Basispreis
Basiswert
Call (Optionen und Optionsscheine)
-
Ausbruchs-Gap
-
Sprungstelle im Verlauf eines Aktienkurses, der den Ausbruch aus einer Seitwärtsbewegung und den Anfang eines neuen Trends signalisiert.
Gap ist ein Begriff aus der charttechnischen AnalyseChartanalyse
und beschreibt eine Lücke in einem Kurschart durch einen
Kurssprung. Bei einem Ausbruchs-Gap (Breakaway Gap) kommt es zu
einem Kurssprung über bzw. unter eine Trendlinie innerhalb eines
Seitwärtstrends oder aus einer Formation heraus, der in der Regel
von einem steigenden Handelsvolumen unterstützt wird. werden sollte
. Der Ausbruchs-Gap deutet auf eine weitere Kursentwicklung in
diese Richtung hin.
Verwandte Begriffe
Ausreißer-Gap
Chart-Analyse
Gap
Gewöhnliches Gap
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Ausgabeaufschlag (XTF)
-
Preis, den Anleger für neue Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate oder Fondsanteile an den Emittenten bzw. die Fondsgesellschaft zahlen.
Bei einer Emission von Aktien,
Anleihen oder Zertifikaten bezeichnet der Ausgabepreis den ersten,
vom Emittenten festgelegten außerbörslichen Kaufpreis, auch
Emissionspreis genannt.
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der
für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die
Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem
Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil =
Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den
Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich
veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen
Spezialisten fortlaufend Preise für die Fondsanteile und es fällt
kein Ausgabeaufschlag an.
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Ausgabepreis
-
Preis, den Anleger für neue Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Zertifikate oder Fondsanteile an den Emittenten bzw. die Fondsgesellschaft zahlen.
Bei einer Emission von Aktien, Anleihen oder Zertifikaten
bezeichnet der Ausgabepreis den ersten, vom Emittenten
festgelegten, außerbörslichen Kaufpreis, auch Emissionspreis
genannt.
Im Fondshandel bezeichnet der Ausgabepreis den aktuellen Preis, der
für den Erwerb eines Anteils an einem Investmentfonds über die
Fondsgesellschaft zu zahlen ist. Er errechnet sich aus dem
Anteilswert (reiner Inventarwert je ausgegebenem Anteil =
Rücknahmepreis) zuzüglich Ausgabeaufschlag und wird von den
Fondsgesellschaften in der Regel einmal börsentäglich
veröffentlicht. Beim Fondshandel über die Börse Frankfurt stellen
Market Maker fortlaufend Preise für die Fondsanteile.
Alle aktuellen Fondspreise an der Börse Frankfurt finden Sie auf
boerse-frankfurt.com/fonds
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Auskunftsrecht des Aktionärs
-
Recht eines Aktionärs, über die Angelegenheiten des Unternehmens, insbesondere rechtliche und geschäftliche Sachverhalte, Auskunft zu erhalten.
Das Auskunftsrecht gehört zu den
Grundrechten eines Aktionärs, die mit der Beteiligung an einem
Unternehmen durch Aktienbesitz einhergehen. Diese Rechte sind im
Aktiengesetz und in der Satzung der Gesellschaft geregelt. Das
Auskunftsrecht des Aktionärs gilt nicht, wenn der Vorstand sich
durch die Auskunft strafbar macht oder die Auskunft der
Gesellschaft bzw. einem mit ihr verbundenen Unternehmen schadet.
Bestimmungen zu den Grundsätzen der Auskunft sind im Aktiengesetz §
131 geregelt.
Verwandte Begriffe
Aktie
-
Auslandsanleihen
-
Anleihen, bei denen die Geldbeträge auf eine andere Währung als Euro lauten.
Auslandsanleihen werden von
europäischen Emittenten im Ausland oder von ausländischen
Emittenten in Europa begeben. Im Vergleich zu europäischen Anleihen
in Euro haben Auslandsanleihen ein zusätzliches
Wechselkursrisiko.
-
Ausreißer-Gap
-
Kurssprung einer Aktie in der Mitte eines Trends
Ausreißer-Gaps treten auf, wenn die "Masse" den Trend erkannt
hat und an sein Fortbestehen glaubt. Dies ist typischerweise in der
Mitte des Trends der Fall.
-
Ausschüttung
-
Zahlung an die Anteilseigner eines Unternehmens.
Unternehmen zahlen oft einen Teil
des erwirtschafteten Gewinns an die Anteilseigner aus. Bei
Aktiengesellschaften geschieht das in Form von Dividenden.
Als ausgeschüttetes Kapital gelten auch Zinsen, Bonifikationen,
Gratisaktien und Verkaufserlöse, die an die Anteilseigner
ausgezahlt werden. Bei Fonds werden die anfallenden Renditen
entweder an die Anteilseigner ausgeschüttet oder thesauriert, also
einbehalten und weiter zur Erreichung des Anlageziels des Fonds
eingesetzt.
Verwandte Begriffe
Thesaurierung
-
Aussetzung der Kursnotierung
-
Aussetzung des Handels eines Wertpapiers, wenn der ordnungsgemäße Börsenhandel zeitweilig gefährdet ist oder wenn dies zum Schutz der Anleger geboten erscheint.
Der Handel von Wertpapieren kann
vorübergehend ausgesetzt werden. Über die Aussetzung entscheidet
die Börsengeschäftsführung. Eine Kursaussetzung signalisiert
Anlegern, dass für ein Wertpapier Umstände eingetreten oder zu
erwarten sind, die für dessen Bewertung erhebliche Bedeutung haben.
Bei einer Kursaussetzung werden alle vorliegenden Orders gelöscht.
Die Handelsaussetzung sollte stets so kurz wie möglich sein, jedoch
so lange andauern, bis die aktuellen Umstände möglichst allen
Anlegern bekannt sind.
Aktuelle Handelsaussetzungen werden auf boerse-frankfurt.de in den
Bekanntmachungen gemeldet und im Xetra Newsboard
veröffentlicht.
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Ausübung (Optionsscheine)
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Wahrnehmung des Kauf- oder Verkaufsrechts durch einen Optionsinhaber.
Man spricht von Ausübung, wenn
Inhaber einer Option oder eines Optionsscheines ihr Kauf- (Call)
oder Verkaufsrecht (Put) zum Basispreis wahrnehmen. Das
Optionsrecht kann bei einer amerikanischen Option an jedem
Bankarbeitstag während der gesamten Laufzeit ausgeübt werden; bei
einer europäischen Option ist die Ausübung nur am Ende der Laufzeit
möglich. Die Emissionsbedingungen können eine Ausübung des
Optionsrechts nur innerhalb ganz bestimmter Zeiträume
(Ausübungsfrist) vorsehen.
Verwandte Begriffe
Basispreis
-
Ausübungsfrist (Optionsscheine)
-
Zeitraum, innerhalb dessen Optionsinhaber ihr Optionsrecht ausüben können.
Inhaber einer Option oder eines
Optionsscheins können innerhalb der Ausübungsfrist von ihrem
Optionsrecht Gebrauch machen, d. h., sie können in diesem Zeitraum
eine bestimmte Menge des Basiswertes zum vereinbarten Kurs kaufen
(Call) oder verkaufen (Put). Am Tag der Fälligkeit erlischt das
Optionsrecht.
Bei Optionsscheinen führt der Emittent in der Regel mit Ablauf der
Ausübungsfrist einen Barausgleich durch. Einige Optionsscheine
sehen eine automatische Ausübung am Ende der Ausübungsfrist
vor.
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Automatische Ausübung
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Die automatische Auszahlung des inneren Wertes eines Optionsscheins an den Optionsscheininhaber am Verfallstag.
Bei der automatischen Ausübung
wird am Ausübungstag (amerikanische Option) bzw. am letzten Tag der
Ausübungsfrist (europäische Option) der innere Wert eines
Optionscheins festgestellt und an die Inhaber ausgezahlt. Ein
positiver innerer Wert liegt vor, wenn der Optionsschein am Geld
ist, d.h. wenn der Basispreis unter dem aktuellen Kurs des
Basiswertes liegt. Die automatische Ausübung ist in den
Ausstattungsmerkmalen des Optionsscheins festgelegt.
Verwandte Begriffe
Basispreis
Im Geld (Optionsscheine)
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