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DGAP-Adhoc: VGT Industrie AG: Widerruf der Zulassung (deutsch)

21.06.2012 10:00

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    VGT Industrie AG: Widerruf der Zulassung

VGT Industrie AG  / Schlagwort(e): Sonstiges

21.06.2012 10:00

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Meldung

Der Insolvenzverwalter der Firma VGT Industrie AG, Kassel, ISIN:
DE0007615601, teilt mit, dass er die Absicht hat, den Widerruf der
Zulassung der Wertpapiere der Gesellschaft zum regulierten Markt zu
beantragen. Es besteht keine Aussicht, die Gesellschaft nach Abschluss des
Insolvenzverfahrens fortzuführen, so dass ein Widerruf der Zulassung
angezeigt ist.

Der Antrag wird frühestens drei Monate nach Veröffentlichung dieser
Ad-hoc-Meldung gestellt werden.

Sollte die Entscheidung zum Widerruf der Zulassung der Wertpapiere
antragsgemäß ergehen, tritt die Wirksamkeit dieser Widerrufsentscheidung
gem. § 57 Abs. 2 Satz 2 Börsenordnung nach sechs Monaten ein.

Kassel, den 21.06.2012 

Dr. Fritz Westhelle
Rechtsanwalt
als Insolvenzverwalter 


21.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche 
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. 
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de 

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Sprache:      Deutsch
Unternehmen:  VGT Industrie AG
              Wilhelmshöher Allee 270
              34131 Kassel
              Deutschland
Telefon:      
Fax:          
E-Mail:       
Internet:     
ISIN:         DE0007615601
WKN:          761560  
Börsen:       Regulierter Markt in Düsseldorf
 
Ende der Mitteilung                             DGAP News-Service
 
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