ROUNDUP: Neue Schlappe für Lehman-Anleger vor dem Bundesgerichtshof
26.06.2012 17:14
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KARLSRUHE (dpa-AFX) - Käufer von Zertifikaten der pleitegegangenen
Lehman-Bank haben eine weitere Schlappe vor dem Bundesgerichtshof (BGH)
erlitten. Die Richter in Karlsruhe wiesen am Dienstag vier Schadenersatz-Klagen
zurück an die Vorinstanzen. "Mit der bisherigen Begründung gibt es keinen
Anspruch auf Schadenersatz", stellte BGH-Richter Hans-Ulrich Joeres klar. "Die
beratende Bank muss nicht über Gewinnmargen und Eigengeschäfte aufklären."
Die Kläger hatten über die Commerzbank zwischen 17.000 und 300.000
Euro in "Global Champion Zertifikate" investiert, die von einer niederländischen
Lehman-Tochter ausgegeben und in Deutschland vertrieben wurden. Nach der
Insolvenz der amerikanischen Investmentbank Lehman Brothers war das Geld
verloren. Die Chancen, es nach den nun vom BGH geforderten Neuverhandlung der
Vorinstanzen zurückzubekommen, sind gering.
In seiner Urteilsbegründung nahm Joeres ausdrücklich Bezug auf ein erstes
BGH-Urteil zu zwei Klagen von Lehman-Anlegern im September 2011: Danach muss die
Bank im Beratungsgespräch nicht extra darauf hinweisen, wie hoch ihre
Gewinnspanne ist oder ob sie Papiere aus eigenem Besitz verkauft. Lehman-Anleger
hatten schon mit diesem Urteil im vergangenen Jahr einen deutlichen Dämpfer
erhalten. "Wir sehen keinen Grund, die Rechtsprechung in diesem Punkt wieder
aufzugeben", sagte Joeres. Im vorliegenden Fall hatten Urteile der Vorinstanzen
den Anlegern Recht gegeben. Die Commerzbank hatte dagegen Revision eingelegt.
Gleichzeitig gab Joeres jedoch auch zu bedenken, ob die Bank nicht auf ein
spezielles Risiko der "Global Champion Zertifikate" hätte hinweisen müssen: Dass
die Papiere der Anleger nämlich auch ohne die Insolvenz von Lehman unter
bestimmten Umständen völlig wertlos hätten werden können.
In einem solchen Sachverhalt könnte ein zumindest kleiner Hoffnungsschimmer
für die geprellten Anleger liegen: Sollten die Vorinstanzen Pflichtverletzungen
der Banken entdecken, die über die bislang vorgetragenen und vom BGH
zurückgewiesenen Vorwürfe hinausgehen, könnte es eine Neuauflage vor dem BGH
geben.
"Es kann den Banken nicht verboten werden, über eigene Gewinnmargen zu
schweigen", sagte Banken-Anwalt Hermann Büttner. Die Bank sei wie ein Kaufmann
zu betrachten, der Gewinn machen will. "Das muss nicht extra erwähnt werden,
sondern versteht sich von selbst." Aus der Doppelrolle der Bank als Berater und
Verkäufer ergebe sich noch lange keine gesteigerte Aufklärungspflicht. Dem
hatten die Klägeranwälte widersprochen: Die Bank schulde neutralen Rat und
keinen Rat, auf dessen Grundlage sie Geschäfte mit dem Kunden machen wolle,
sagte Guido Toussaint./avg/DP/he
