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Börse Frankfurt

Aktiv verwaltete Investmentfonds

Anlageformen


Es gibt viele Gründe, sich als Investor für eine Anlage in Investmentfonds zu entscheiden. Sie möchten vielleicht vom Wachstum europäischer Unternehmen profitieren, ein internationales Anleihenportfolio erwerben oder an der Wertsteigerung asiatischer Immobilien teilhaben - und dies alles ohne das Risiko und den Aufwand einer Anlage in Einzelwerte? Dann spricht vieles für Investmentfonds. Mit dem Kauf eines Fondsanteils können Sie gleichzeitig in verschiedene Werte investieren - und schon mit kleinen Summen ein attraktives Anlagenportfolio aufbauen.


Was einen Fonds ausmacht


Erfunden wurden Investmentfonds 1860 in England. In Deutschland musste man noch lange, bis nach dem Zweiten Weltkrieg auf das Finanzprodukt warten.

An der Entwicklung der Börse teilhaben, ohne großen Zeitaufwand, ohne großen finanziellen Einsatz - und mit einem reduzierten Risiko. Diese Vorteile bieten Investmentfonds. Der Grundgedanke: Auch Menschen ohne großen Geldbeutel sollen an Wertpapieren oder Immobilien verdienen. Dabei wird in verschiedene Papiere oder Objekte investiert, um das Risiko zu streuen. Die Anleger können dabei Einmalbeträge oder regelmäßige Sparplanraten in Investmentfonds fließen lassen.

Ein Fonds ist ein „Topf“, in den viele Anleger Geld einzahlen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft in Wertpapieren oder Grundstücken angelegt wird. Die verwaltende Gesellschaft des Fonds besitzt den Status eines Kreditinstituts und unterliegt dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Daher ergeben sich auch die strengen Anlagegrundsätze, die das Prinzip der Risikostreuung wahren: Hochspekulative Geschäfte dürfen nur unter Auflagen getätigt werden.

Je nach Höhe der Einlage erhält der Anleger Fondsanteile und ist damit am Fondsvermögen beteiligt. Die laufenden Geschäfte, also Kauf und Verkauf von Aktien, verzinslichen Wertpapieren oder Immobilien führt das Fondsmanagement durch und erstattet darüber regelmäßig Bericht.

Um die Investmentidee umzusetzen, wählt eine Investmentgesellschaft unter Chance-, Risiko- und Sicherheitsaspekten Aktien, verzinsliche Wertpapiere oder Immobilien aus. Ein wichtiger Aspekt ist dabei die breite Streuung. Sie ermöglicht, eventuelle kurzfristige Schwächen bei einzelnen Titeln durch eine gute Entwicklung bei anderen aufzufangen. Investmentfonds laufen üblicherweise unendlich, das bedeutet, sie haben kein Verfallsdatum, an dem sie auslaufen.

Allerdings kommt es vor, dass Fonds zusammengelegt oder geschlossen werden. Das bedeutet aber nicht, dass eingelegte Gelder verloren gehen. Vielmehr informiert die Investmentgesellschaft über solche Neuentwicklungen.

Mindestens 20 Werte im Topf


Aktienfonds müssen einen Pool von verschiedenen Aktien in ihrem Portfolio haben, dürfen aber üblicherweise nur maximal fünf Prozent des Fondsvermögens in einen Titel investieren. Daraus ergibt sich, dass in der Regel Investmentfonds mindestens 20 verschiedene Werte halten, um dem Grundsatz der Diversifikation treu zu bleiben.

Ausnahmen davon sind nur möglich, wenn dies in den Vertragsbedingungen des entsprechenden Fonds vorgesehen ist. Dann dürfen bis zu zehn Prozent des Portfoliowertes in ein bestimmtes Wertpapier investiert werden, allerdings darf der Gesamtwert aller Werte dieses speziellen Schuldners nicht 40 Prozent des Investmentfonds übersteigen.

Offene Immobilienfonds dagegen müssen mindestens zehn Objekte betreiben, dabei darf ein Neuerwerb 15 Prozent des Fondsvermögens nicht übersteigen. Je nach Art der Anlage, in die der Fonds investiert, gehen Sie als Fondsanleger unterschiedliche Risiken ein. Fast immer gilt jedoch: Ihr Risiko ist geringer als bei einer Einzelanlage, da die Risiken im Fondsportfolio gestreut, also diversifiziert, werden. Wertschwankungen von Einzelwerten können Sie damit ausgleichen.

Gesetzlicher Schutz für Fondsanleger


Die deutschen Investmentgesellschaften unterliegen verschiedenen Gesetzen, die alle zum Ziel haben, den Handel zu organisieren und die Anleger und ihr investiertes Vermögen abzusichern.

Im Jahre 1957 schuf der deutsche Gesetzgeber das Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Hier fanden sich Bestimmungen zur Organisation deutscher Investmentgesellschaften, im Gesetz als Kapitalanlagegesellschaften bezeichnet, Vorschriften für die Zusammensetzung der Portfolios und steuerliche Regelungen.

Das Gesetz wurde im Laufe der Jahre durch mehrere so genannte Finanzmarktförderungsgesetze modifiziert. 2004 löste das Investmentgesetz die alte Gesetzgebung ab. Mit diesem Schritt hat der Gesetzgeber die Bedingungen für die Auflegung und Verwaltung von Investmentfonds in Deutschland stark reformiert. So wurden beispielsweise die Vorschriften für den Einsatz von Derivaten in Investmentfonds deutlich gelockert.

Kapitalanlagegesellschaften zählen zur Gruppe der Kreditinstitute, sodass sie - genau wie die üblichen Geschäftsbanken mit Sitz im Inland – auch unter das Kreditwesengesetz fallen. Dadurch werden die Aktivitäten von Fondsgesellschaften auch durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) beaufsichtigt. So vergibt beispielsweise die BaFin die Genehmigungen für neue Investmentfonds.

Die Investmentgesellschaften sind in einem Dachverband organisiert. In Deutschland ist dies der Bundesverband Investment und Asset Management e. V. (BVI), gegründet am 25. März 1970 von sieben Gesellschaften. Im Juli 2001 erweiterte der BVI den potentiellen Mitgliederkreis auch auf Vermögensverwaltungsgesellschaften. Seit Oktober 2002 hat der BVI einen neuen Namen: „BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V."

Der BVI fördert den Investmentgedanken, um Vorteile, von denen professionelle Anleger profitieren, auch für Kleinanleger per Investmentfonds zugänglich zu machen.

Ausschüttende oder thesaurierende Fonds


Üblich sind in der Branche thesaurierende Fonds. Das bedeutet, sämtliche Erträge werden automatisch wieder angelegt. Der Anteilseigner bekommt dann nicht die erwirtschafteten Erträge aus Zins, Dividenden oder Mieteinnahmen oder Veräußerungsgewinnen ausgezahlt. Dies hat für den Anleger einen Vorteil: Anleger profitieren vom Zinseszinseffekt.

Ausschüttende Investmentfonds dagegen schütten ihre Erträge regelmäßig an die Anleger aus – meistens einmal im Jahr.

Der Preis für einen Investmentfondsanteil wird anders ermittelt als bei Aktien- oder Anleihenkursen, also grundsätzlich nicht frei durch Angebot und Nachfrage. Der Wert eines Anteilsscheins wird errechnet, indem das Fondsvermögen durch die Anzahl der umlaufenden Anteilsscheine dividiert wird. Steigt der Wert der im Fondsvermögen enthaltenen Anlagen, erhöht sich das Fondsvermögen beziehungsweise der Wert des Anteilsscheins. Umgekehrt kann der Preis für einen Investmentfondsanteil auch sinken, wenn das Fondsvermögen abnimmt.

Fonds unterliegen der Rücknahmeverpflichtung. Damit kommen die Anleger immer an ihr Geld, sind also stets liquide. Für Rückzahlungswünsche müssen die Fondsgesellschaften ständig eine bestimmte Summe bereithalten.

Kosten der Fondsanlage


Anleger wissen: Nicht nur die erzielten Erträge, sondern auch die Kosten sind für den Erfolg einer Investmentfondsanlage entscheidend. Laufende und einmalige Kosten eines Investmentfonds sind stets klar definiert und sollten bei der Berechnung der Rendite immer berücksichtigt werden.

Dabei sind laufende und einmalige Kosten eines Investmentfonds stets klar definiert und sollten bei der Berechnung der Rendite immer berücksichtigt werden.

Die Fondsgesellschaften bekommen Verwaltungsgebühren - bis zu einem Prozent des Fondswertes im Jahr. Erfolgsbeteiligungen können bei einigen Fonds fällig werden, wenn das Management die Performance eines zuvor definierten Vergleichsmarktes – auch Benchmark genannt – übertrifft.

Etliche Fonds geben deshalb auch eine jährliche Mindestverwaltungsgebühr und eine maximale Gebühr an.

Bei einem Prozent liegt auch meist die Depotbankvergütung (siehe Kasten). Das sind die jährlich laufenden Kosten, die intern abgerechnet werden, also nicht in den Kontoauszügen ausgewiesen sind. Die genauen Kosten sind in den Verkaufsprospekten verzeichnet.

Die laufenden Kosten, die den Anleger nicht direkt belasten, sondern aus dem Fondsvermögen bezahlt werden, gehen zu Lasten der Wertentwicklung des Fondsvermögens.

Beim traditionellen Weg, einen Fonds über die Kapitalanlagegesellschaft zu erwerben, werden prinzipiell Ausgabeaufschläge von bis zu fünf Prozent des eingesetzten Volumens fällig. Dies ist eine Gebühr für die Beratung des Anlegers bei der Fondsauswahl. Je nach Fondstyp variieren die Ausgabeaufschläge meist zwischen vier und fünf Prozent. Die offenen Immobilienfonds kosten häufig fünf Prozent und Rentenfonds zwischen zwei und vier Prozent. Üblicherweise sind die Ausgabeaufschläge bei renditestarken Investments wie Aktienfonds höher als bei sicherheitsbetonten Fonds.

Inzwischen gibt es vor allem von Direktbanken auch erhebliche Discounts auf die Ausgabeaufschläge.

Beim Handel über die Börse entfallen die Aufgabeaufschläge ganz.

Das Investmentdreieck


Investmentfonds werden von in- und ausländischen Gesellschaften angeboten. Sie haben als die wichtigste Aufgabe die Verwaltung des Fondsvermögens. Weiterhin gehört zum Investmentdreieck die Depotbank. Ihre Aufgabe ist es, das Fondsvermögen sicher zu verwahren, den Anteilpreis börsentäglich zu berechnen, sowie die Einhaltung der Anlagerichtlinien zu überwachen.

Das Vermögen eines Investmentfonds ist übrigens strikt vom Vermögen der Kapitalanlagegesellschaft und der anderen Investmentfonds abgetrennt oder gesondert. Sondervermögen ist daher auch eine gängige Bezeichnung für das eingebrachte und erwirtschaftete Geld aller Anleger.

Fonds-Depotbanken: Im Sinne des Anlegers


Fonds-Depotbanken: Im Sinne des Anlegers Was vielen Besitzern von Fondsanteilen nicht bewusst ist: Bei der Abwicklung ihres Investments spielt neben der Investmentgesellschaft auch die Depotbank, die das Fondsvermögen verwahrt, eine große Rolle. Sie gehört zum so genannten Investmentdreieck. Denn eine Kapitalgesellschaft darf ein von ihr aufgelegtes Sondervermögen zwar verwalten, aber nicht verwahren. Dafür muss eine unabhängige Depotbank beauftragt werden, deren haftendes Eigenkapital mindestens bei fünf Millionen Euro liegt. Durch diese Regelung bleibt das Fondsvermögen strikt vom Vermögen der Fondsgesellschaft getrennt. Eine Regelung im Sinne des Anlegers, wenn man von den dafür aufzubringenden Gebühren absieht.

Zu den Aufgaben der Depotbank gehören die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen, die Prüfung der von der Investmentgesellschaft ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttung an die Anteilinhaber, aber auch des Fondsvermögens im Falle der Auflösung des Fonds. Die Depotbank erfüllt eine wichtige Kontrollfunktion, da sie Aufträge nur dann ausführen darf, wenn sie sowohl den gesetzlichen als auch den vertraglichen Anlagegrundsätzen entsprechen. Damit handelt sie im Interesse der Anleger.

Aktiv oder passiv verwaltete Investmentfonds


Bei der Investmentauswahl eines Investmentfonds spricht man von aktiv oder passiv verwalteten Fonds. Für aktiv verwaltete Fonds verfolgt das Management eine eigene Strategie und versucht mit dieser, die zuvor festgelegte Benchmark – den Vergleichsindex – zu schlagen. Die Entscheidung über den Kauf und Verkauf einzelner Anlagen treffen daher bei aktiv gemanagten Fonds professionelle Fondsmanager. Sie überwachen auf Basis umfassender Marktanalysen das Gesamtportfolio und optimieren laufend seine Zusammensetzung. Ziel der Manager ist es, eine höhere Rendite, also eine Outperformance, zu erzielen als der Markt.

Passiv verwaltete Fonds enthalten dagegen die gleichen Werte wie ein bestimmter Index und sind deswegen an die Wertentwicklung dieses Index gekoppelt. Sie werden häufig auch Indexfonds genannt. Gewinnt der jeweilige Index, steigt auch der Kurs des entsprechenden Investmentfonds. Anleger können damit einfach und kostengünstig im Maßstab 1:1 an der Entwicklung eines Index partizipieren, ohne ein umfangreiches Wertpapierdepot halten zu müssen. Aus dem Angelsächsischen kommt die mittlerweile häufig verwendete Bezeichnung Exchanged Traded Fund – kurz ETF.

Exchange Traded Fund heißt übersetzt zwar allgemein börsengehandelte Fonds, wird aber inzwischen nur für passiv verwaltete Indexfonds verwendet.

In der Literatur werden aktiv verwaltete Fonds häufig als Privatanleger-Produkte verstanden und ETFs als Handelsinstrumente für professionelle Trader. Das ist jedoch nur tendenziell so. Etwa die Hälfte aller Orders im ETF-Handel stammen von Privatanlegern. Andererseits werden einige aktiv verwaltete Fonds auch von professionellen Tradern zum Handeln auf Kursbewegungen genutzt.

In der Regel sind ETFs kostengünstiger und in ihrer Zusammensetzung transparenter. Andererseits ist die Auswahl erheblich geringer. Aktiv verwaltete Fonds ermöglichen gezielte Engagements in Spezialitäten, Strategien und breitere Diversifikation in einem Portfolio.

Offene und geschlossene Fonds


Bei der Mehrzahl der weltweit aufgelegten Investmentfonds handelt es sich um offene Fonds. Offene Investmentfonds verkaufen so viele Anteile, wie von Investoren nachgefragt werden. Die Zahl der auszugebenden Teile ist nicht festgelegt. Die Anzahl der Teilnehmer an einem bestimmten Investmentfonds ist also unbegrenzt. Dabei verpflichtet sich die Fondsgesellschaft den Anteilseignern gegenüber, ihre Anteile zum jeweiligen Wert jederzeit wieder zurück zu nehmen. Anleger können dadurch immer teilweise oder ganz aus einem Engagement aussteigen.

Dagegen geben geschlossene Investmentfonds nur eine bestimmte Zahl von Anteilen aus. Ist die festgelegte Anlagesumme erreicht, wird der Fonds geschlossen. Die Investmentgesellschaft ist nicht verpflichtet, Anteile zurückzunehmen. Allerdings können Anleger ihre Anteile an einen anderen Kapitalanleger weiter verkaufen. Aktuell entwickelt sich in Deutschland ein Zweitmarkt für solche Anteile. Hier richtet sich der Preis nach Angebot und Nachfrage. An der Börse Frankfurt werden nur offene Fonds gehandelt.

In seltenen Fällen kann es aber vorkommen, dass offene Investmentfonds keine Anteile mehr ausgeben. Das liegt dann daran, dass die Nachfrage an Fondsanteilen die Verfügbarkeit der im Fonds enthaltenen Wertpapiere übersteigt. Vor allem bei Fonds, die in Schwellenländer-Börsen kleinerer Entwicklungsländer investieren. Dann können aber dennoch Anteile dieses Fonds an der Börse gehandelt werden, wenn jemand seine Anteile verkauft.

Vorteile von Fonds-Investments


Eine Anlage in Fonds bietet etliche Vorteile:

  • Diversifikation
    durch ein breit gestreutes Portfolio haben Anleger über Investmentfonds die Möglichkeit, sich mit relativ geringen Kapitalbeträgen an gut diversifizierten Aktien- und an breit gestreuten Rentenportfolios zu beteiligen. Für die meisten Investoren ist ein vergleichbarer Effekt durch Direktanlagen nicht zu erzielen, da ihnen das Geld zum Aufbau eines breit gestreuten Portfolios fehlt
  • Informationsvorsprung
    durch professionelles Management Das Fondsmanagement ist aus Experten zusammengesetzt, die zudem auf Informationsquellen zurückgreifen können, die Privatleuten nicht zur Verfügung stehen. Auch sind sie nah an den Märkten und können weitaus schneller reagieren als ein einzelner Anleger – seien es Anfänger oder Fortgeschrittene.
  • Liquidität:
    Rückgabe jederzeit möglich Die gesetzlichen Vorschriften für Investmentfonds sehen grundsätzlich vor, dass Anteile jederzeit zum gültigen Anteilpreis von der Kapitalanlagegesellschaft zurück genommen werden. Damit bleiben Anleger immer liquide, sie können also jederzeit an ihr Geld.
  • Komfort
    Schon mit kleinen Beträgen können Anleger über Jahre hinweg durch Investmentfonds zu einem ansehnlichen Vermögen kommen. Zudem müssen sich Fondsanleger nicht permanent um ihre Geldanlage kümmern. Sie brauchen einmal fest gelegt nicht ständig auf die Suche nach attraktiven Anlagemöglichkeiten zu gehen. Zudem haben sie die Möglichkeit über thesaurierende Investmentfonds ihre Erträge permanent wieder anzulegen, was die Rendite steigert. Über Investmentfonds haben Anleger außerdem Zugang zu vielen Märkten, die teilweise Privaten verschlossen sind.

Risiken


  • Marktrisiko
    Auch der Anleger eines Investmentfonds kann dem Risiko schwankender Kurse nicht ausweichen. Hat man in einen bestimmten Markt investiert, Aktien-, Renten- oder Immobilienmarkt, der aktuell einbricht, verliert man. Allerdings können die Verluste je nach Grad der Diversifizierung und dem Geschick des Managements weniger hart als bei einer Direktanlage ausfallen.
  • Devisenkursrisiko
    Investieren Fondsanleger in ein Portfolio mit ausländischen Wertpapieren, sind sie genau wie Direktanleger dem Devisenkursrisiko unterworfen.
  • Managementrisiko
    Fondsanleger überlassen dem Management alle Anlageentscheidungen und haben dadurch keinerlei Einfluss auf Objektauswahl oder Timing. Zudem kann es möglich sein, dass ein Fondsmanager nicht in der Lage ist, die Anlagegrundsätze und –ziele eines Investmentfonds zu verfolgen. Zudem kommt es auch zu Wechseln des Managements. Fonds mit guter Performance in der Vergangenheit können diese dann vielleicht nicht aufrecht erhalten.

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