REITs in Deutschland
Anlageformen
Derzeit liegt der Eigenbesitzanteil von deutschen Unternehmen an
Immobilien bei 73 Prozent. Zum Vergleich: In den USA halten
Unternehmen lediglich 25 Prozent, in Großbritannien immerhin nur 54
Prozent eigene Immobilien. Die 65 größten börsennotierten
Unternehmen in Deutschland verfügen über Immobilienreserven im Wert
von 80 Milliarden Euro. Ein weites, noch unerschlossenes Feld für
Immobilienfirmen.
Denn über REITs können – wie in verschiedenen Ländern bereits
geschehen – Immobilienbesitzer ihre Bestände steuerschonend an die
Börse bringen und so gebundenes Kapital freisetzen. Der Vorteil für
die Unternehmen: Verkaufen sie ihre Grundstücke an REITs, werden
die daraus erzielten Erlöse zur Hälfte steuerfrei bleiben, wenn das
gekaufte Objekt vier Jahre im Bestand bleibt.
Mit der Einführung von REITs in Deutschland will der Gesetzgeber
die Wettbewerbsgleichheit gegenüber anderen europäischen Finanz-
und Immobilienstandorten herstellen und damit den
Wirtschaftsstandort stärken.
Anforderungen an G-REITs
Das Gesetz für deutsche REITs sieht steuerliche Vergünstigungen,
Regulierung des Aktionärskreises und Vorgaben zur Kreditaufnahme
sowie bei Anlage- und Investitionvorhaben vor.
Grundsätzlich müssen G-REITs
- keine Körperschafts- und Gewerbesteuer zahlen. Besteuert werden die Gewinne der G-REITs auf der Aktionärsseite. Das heißt, die Dividenden werden nach dem persönlichen Steuersatz des Anlegers versteuert. Das Halbeinkünfteverfahren wird nicht angewendet.
- Dafür sind 90 Prozent des nach HGB berechneten Gewinns an die Aktionäre auszuschütten.
- Das Vermögen der G-REIT-AGs muss zu 75 Prozent aus Immobilien bestehen und
- mindestens 75 Prozent der Bruttoerträge müssen aus unbeweglichem Vermögen stammen (Vermietung, Verpachtung, Leasing, Veräußerungsgewinne).
Außerdem müssen G-REITs
- an einem organisierten Markt wie General Standard oder Prime Standard notiert sein,
- ihren Sitz und Geschäftsleitung in Deutschland haben,
- über ein Grundkapital mit Mindestnennwert von 15 Millionen Euro verfügen.
Auch zu der Aktionärsstruktur gibt es Vorschriften:
- Zum Zeitpunkt der Börsenzulassung müssen mindestens 25 Prozent und fortlaufend mindestens 15 Prozent der Aktien Streubesitz sein, d.h. im Besitz von Aktionären, die einzeln nicht mehr als 3 Prozent der Aktien halten.
- Direkte Beteiligungen von über 10 Prozent sind nicht zulässig, jedoch indirekte.
