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Steuerung und Kontrolle
Wer behält den Markt im Blick?

Die Marktaufsicht sorgt für einen ordnungsgemäßen Handel. Mehrere Institutionen sind daran beteiligt. Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) mit direktem Kontakt zum Markt überwacht die Preisfeststellungen. Die Börsenaufsichtsbehörde untersucht Verstöße gegen das Börsenrecht. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, stellt die Funktionsfähigkeit der deutschen Märkte für Wertpapiere und Derivate nach dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sicher.

Institution HÜSt - ein eigenständiges Börsenorgan überwacht den Handel

Der gesetzliche Auftrag der Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) ist in § 4 Abs.1 Börsengesetz geregelt: Als eigenständiges Börsenorgan überwacht sie Börsenhandel und -geschäftsabwicklung, bei Verstößen führt sie die notwendigen Ermittlungen durch. Dabei kann die Börsenaufsichtsbehörde der HÜSt Weisungen erteilen und die Ermittlungen übernehmen.

Aus diesem Grund ist es eine der zentralen Aufgaben der HÜSt, die Daten aus dem Börsenhandel zu analysieren. Sie beobachtet unter anderem:

die Preisfeststellungen an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse und an der Terminbörse Eurex,

das Handelsverhalten der Börsenteilnehmer,

die Einhaltung der Regelwerke,

dass börsenrechtliche Vorschriften und Anordnungen nicht verletzt werden,

dass keine sonstigen Missstände vorliegen, die die ordnungsgemäße Durchführung des Handels an der Börse oder die Börsengeschäftsabwicklung beeinträchtigen können.

Aufgaben der HÜSt

Fragen zum Handel

Antworten auf häufig gestellte Fragen an die HÜSt.

Die Handelsüberwachungsstelle (HÜSt) erfasst Daten über den Börsenhandel und die Börsengeschäftsabwicklung systematisch und lückenlos und wertet diese aus. Zusätzlich hat sie die notwendigen Ermittlungen durchzuführen.

Die HÜSt kann Daten über Geschäftsabschlüsse der Geschäftsführung und der Handelsüberwachungsstelle einer anderen Börse übermitteln, soweit sie für die Erfüllung der Aufgaben dieser Stelle erforderlich ist.

Stellt die Handelsüberwachung Unregelmäßigkeiten fest, informiert sie die Börsengeschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse und die Börsenaufsicht. Diese können selbst Sanktionen gegenüber dem Handelsteilnehmer verhängen oder bspw. an den Sanktionsausschuss abgeben. Die Sanktionen können von einer Abmahnung bis hin zum Widerruf der Börsenzulassung reichen.

Hotline für Privatanleger

Telefonnummer
0800-23 020 23 (gebührenfrei innerhalb Deutschlands) oder
+49-(0) 69-2 11-1 13 10.


Haben Privatanleger Fragen zur Ausführung im Präsenzhandel, bei der Eurex oder auf Xetra, so finden sie einige Antworten in unseren FAQs. Bei darüber hinaus gehenden Fragen, inbesondere aber bei einem Verdacht auf Unregelmäßigkeiten bei der Preisfeststellung und beim Börsenhandel können sie sich telefonisch an die HÜSt wenden.

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