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Open Market (Freiverkehr)
Gesetzliches Marktsegment

Früher fand der Freiverkehr auf dem Bürgersteig vor der Börse statt. Hier wurde alles gehandelt, was nicht in den offiziellen Börsenhandel einbezogen war. Heute ist der Freiverkehr – anders als der Regulierte Markt – ein privatrechtliches Segment, aber auch ein organisierter Markt im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Für die emittierenden Unternehmen sind die Einbeziehungsvoraussetzungen jedoch einfacher als bei dem von der EU regulierten Segment Regulierter Markt. Außerdem bestehen keine Folgepflichten.

Der Freiverkehr wurde im Oktober 2005 in Open Market umbenannt.

Anleger, die in diesem Marktsegment aktiv sind, müssen sich im Klaren darüber sein, dass die verfügbaren Informationen zu Emittenten geringer sein können. Emittenten müssen keinen Börsenzulassungsprospekt wie im Regulierten Markt mit wichtigen Informationen zum Unternehmen veröffentlichen. Sie unterliegen keinen Pflichten der Ad-hoc-Publizität.

Im Open Market an der FWB® Frankfurter Wertpapierbörse werden deutsche und ausländische Aktien, festverzinsliche Wertpapiere deutscher und ausländischer Emittenten, sowie Zertifikate und Optionsscheine gehandelt. Aktien aus über 60 Ländern sind in diesen Handel einbezogen.

Informationen zum Herunterladen
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Freiverkehr an der Frankfurter Wertpapierbörsepdf91 KB