Angebot und Nachfrage bestimmten die Preise, die Anleger für Aktien zahlen.
Ist eine Order einmal auf dem Weg und mit entsprechenden Orderzusätzen
versehen, werden die auf Xetra oder bei den Skontroführern auflaufende Orders
miteinander verglichen und ausgeführt.
Damit die Wertpapiermärkte möglichst transparent für die Anleger sind, sind
die Wertpapiere je nach Marktlage mit Kurszusätzen versehen. Das verschafft
Anlegern notwendige Transparenz und geben Aufschluss über Angebot und
Nachfrage.
Kurszusätze
Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden und die angeben, wie
die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden
konnte.
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b (oder Kurs ohne Zusatz) = bezahlt: Alle Aufträge wurden ausgeführt; Angebot
und Nachfrage waren ausgeglichen.
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bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge wurden
nicht vollständig ausgeführt; es bestand weitere Nachfrage.
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bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge
wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.
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ebG = etwas bezahlt Geld: Die limitierten Kaufaufträge konnten zum
festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
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ebB = etwas bezahlt Brief: Die limitierten Verkaufsaufträge konnten zum
festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.
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ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die
unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
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RatB = rationiert Brief: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die
unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.
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*: Kleine Beträge konnten nicht gehandelt werden.
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ex D (ex Dividende) – erster Kurs nach Abschlag der Gewinnausschüttung.
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ex BR (ex Bezugsrecht) – Erster Kurs nach Abschlag eines Bezugsrechts
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G (Geldkurs) – Der Preis, den Käufer bereit sind, für Wertpapiere zu zahlen.
Der Geldkurs ist immer niedriger als der Briefkurs.
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B (Briefkurs) - Der Preis, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu
verkaufen. Der Briefkurs ist immer höher als der Geldkurs.
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ex SP (ex Splitt) – Erster Kurs nach einem vom Unternehmen durchgeführten
Aktiensplitt.
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T (Taxe) - Ein Kurs wird von einem Skontroführer geschätzt, sofern für das
Wertpapier weder Kauf- noch Verkaufaufträge vorliegen.
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