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Wer macht die Preise?
Handelsablauf

Angebot und Nachfrage bestimmten die Preise, die Anleger für Aktien zahlen. Ist eine Order einmal auf dem Weg und mit entsprechenden Orderzusätzen versehen, werden die auf Xetra oder bei den Skontroführern auflaufende Orders miteinander verglichen und ausgeführt.

Wollen zum Beispiel viele Anleger dieselbe Aktie kaufen, steigt der Kurswert für dieses Wertpapier. Überwiegen die Verkaufsaufträge im Orderbuch fällt der Kurs des Wertpapiers, solange bis sich wieder genügend Käufer finden.

Kurszusätze schaffen Durchblick

Damit die Wertpapiermärkte möglichst transparent für die Anleger sind, sind die Wertpapiere je nach Marktlage mit Kurszusätzen versehen. Das verschafft Anlegern notwendige Transparenz und geben Aufschluss über Angebot und Nachfrage.

Man unterscheidet folgende Kurszusätze:

Kurszusätze

Kürzel, die im Präsenzhandel dem Kurs hinzugefügt werden und die angeben, wie die jeweilige Auftragslage bei der Preisfeststellung berücksichtigt werden konnte.

b (oder Kurs ohne Zusatz) = bezahlt: Alle Aufträge wurden ausgeführt; Angebot und Nachfrage waren ausgeglichen.

bG = bezahlt Geld: Die zum festgestellten Kurs limitierten Kaufaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weitere Nachfrage.

bB = bezahlt Brief: Die zum festgestellten Kurs limitierten Verkaufsaufträge wurden nicht vollständig ausgeführt; es bestand weiteres Angebot.

ebG = etwas bezahlt Geld: Die limitierten Kaufaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.

ebB = etwas bezahlt Brief: Die limitierten Verkaufsaufträge konnten zum festgestellten Kurs nur zu einem geringen Teil ausgeführt werden.

ratG = rationiert Geld: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Kaufaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

RatB = rationiert Brief: Die zum Kurs und darüber limitierten sowie die unlimitierten Verkaufsaufträge konnten nur beschränkt ausgeführt werden.

*: Kleine Beträge konnten nicht gehandelt werden.

ex D (ex Dividende) – erster Kurs nach Abschlag der Gewinnausschüttung.

ex BR (ex Bezugsrecht) – Erster Kurs nach Abschlag eines Bezugsrechts

G (Geldkurs) – Der Preis, den Käufer bereit sind, für Wertpapiere zu zahlen. Der Geldkurs ist immer niedriger als der Briefkurs.

B (Briefkurs) - Der Preis, zu dem Verkäufer bereit sind, Wertpapiere zu verkaufen. Der Briefkurs ist immer höher als der Geldkurs.

ex SP (ex Splitt) – Erster Kurs nach einem vom Unternehmen durchgeführten Aktiensplitt.

T (Taxe) - Ein Kurs wird von einem Skontroführer geschätzt, sofern für das Wertpapier weder Kauf- noch Verkaufaufträge vorliegen.

Stichwort Handelsaussetzung: Was passiert, wenn ein Wertpapier ausgesetzt wird.